Mietbedingungen für Autos
ABBA RENT A CAR vermietet hiermit das Fahrzeug (einschließlich eines Ersatzfahrzeugs) an den Mieter unter Vorbehalt aller Bedingungen auf der Vorderseite und dieser Seite, und der Mieter akzeptiert diese als wesentlichen Bestandteil des Vertrags.
1.QUALIFIKATIONEN
Das Mindestalter des Mieters oder Fahrers beträgt 23 Jahre für die Fahrzeuggruppen A, B, C und 25 Jahre für Fahrzeuge anderer Gruppen.
Ein gültiger Führerschein, der seit mindestens einem Jahr gehalten wird, ist erforderlich.
Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag. Jede darüber hinausgehende Stunde wird mit 1/5 des Tagespreises berechnet.
2. VERSICHERUNG
Die Mietpreise beinhalten folgende Deckungen:
a) Tod oder Körperverletzung Dritter bis zu 1.300.000,00 €
b) Sachschäden Dritter bis zu 1.300.000,00 €
c) Das Mietfahrzeug gegen Feuer und Diebstahl.
d) Für Schäden am Mietfahrzeug haftet der Kunde bei den Gruppen A – C bis zu 250,00 € und bei den anderen Gruppen bis zu 400,00 €.
3. SUPER VOLLER KASKOSCHUTZ
Die im Absatz 2 genannte Verantwortung des Mieters kann durch Zahlung von täglich 7,00 € für die Fahrzeuggruppen A, B, C und 10,00 € für die anderen Gruppen aufgehoben werden.
4. ZUSATZAUSRÜSTUNG
Dachgepäckträger oder Babysitz (auf Anfrage): gegen einen Aufpreis von 3,00 € pro Tag.
5. LIEFERUNG – ABHOLUNG
In der Stadt und am Flughafen, an den Stationen von ABBA RENT A CAR sowie in der Nähe von Mesongi kostenlos zwischen 08:00 und 22:00 Uhr. Nachtlieferungen/-abholungen je 20,00 €.
6. GRENZÜBERGREIFENDE MIETEN UND ÜBERSETZEN DES FAHRZEUGS
Kunden, die das Fahrzeug außerhalb von Korfu fahren oder mit der Fähre transportieren möchten, müssen eine schriftliche Genehmigung der Vermietstation von ABBA RENT A CAR im Voraus einholen. Fahrzeuge dürfen nicht ohne vorherige Genehmigung mit der Fähre transportiert werden.
7. NUTZUNGSBEDINGUNGEN
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug sorgfältig zu behandeln, den technischen Zustand, Öl, Wasser, Reifen etc. zu prüfen. Reparaturen am Fahrzeug durch den Mieter selbst oder eine andere vom Mieter bestimmte Person sind ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht gestattet. Insbesondere darf das Fahrzeug nicht verwendet werden:
a) zum Transport von Personen oder Gütern gegen Entgelt;
b) zum Antreiben oder Abschleppen eines Fahrzeugs, Anhängers oder eines anderen Gegenstands;
c) bei Rennen, Tests oder Wettbewerben wie Rallyes;
d) zur Untervermietung durch den Mieter an Dritte;
e) wenn der Mieter oder ein anderer autorisierter Fahrer unter Einfluss von Alkohol, Halluzinogenen, Barbituraten oder anderen bewusstseinsverändernden Substanzen steht;
f) entgegen jeglicher Zoll-, Verkehrs- oder anderer Vorschriften;
g) von Personen, die nicht Mieter sind, es sei denn, diese wurden zuvor von ABBA RENT A CAR auf der Vorderseite dieses Vertrags benannt und autorisiert;
h) zum Transport schwerer Gepäckstücke oder Gegenstände, leicht entflammbarer Materialien, färbender oder stark riechender Waren, Drogen usw.
8. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Kaution: Für die geschätzte Mietgebühr (Tage – Kilometer) ist zu Beginn der Miete eine Kaution zu hinterlegen, die nach Abschluss der Miete endgültig abgerechnet wird. Von Kreditkarteninhabern, die von ABBA RENTALS akzeptiert werden, wird keine Kaution verlangt.
Unfälle: Im Falle eines Unfalls oder eines anderen Vorfalls (Feuer, Diebstahl usw.) ist der Mieter verpflichtet, innerhalb von 24 Stunden die folgenden Versicherungsverfahren einzuhalten:
a) Polizei rufen;
b) Namen und Adressen von Zeugen aufnehmen;
c) Ansprüche Dritter nicht anerkennen;
d) ABBA RENT A CAR unverzüglich telefonisch oder auf anderem Wege kontaktieren;
e) Alle relevanten Informationen von den Dritten einholen;
f) Einen Unfallbericht ausfüllen und unterschreiben;
g) Alle weiteren Unterlagen oder Informationen bezüglich des Unfalls an ABBA RENT A CAR senden.
Steuern: Alle Preise verstehen sich zuzüglich MwSt.
Verkehrsstrafen: Bußgelder und Verwaltungsstrafen aufgrund von Verstößen gegen das griechische Verkehrsrecht während der Mietdauer gehen zu Lasten des Mieters.
Benzin: Der Kraftstoffverbrauch ist vom Mieter zu bezahlen. Rückerstattungen erfolgen nicht.
Verfügbarkeit: Automodelle entsprechen der ursprünglichen Planung. Lieferprobleme können uns jedoch zwingen, in Ausnahmefällen ein anderes Fahrzeug bereitzustellen.
9. GERICHTSSTAND
Alle Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter werden vor den zuständigen Gerichten von Korfu in Griechenland entschieden. Bei Differenzen zwischen den Vertragspartnern haben ausschließlich die griechischen Gerichte Zuständigkeit.
10. STORNIERUNGSRICHTLINIE
Kostenlose Stornierung bis:
– 3 Tage vor dem Zeitraum vom 16. September bis 15. Juni
– 7 Tage vor dem Zeitraum vom 16. Juni bis 10. Juli und vom 26. August bis 15. September
– 14 Tage vor dem Zeitraum vom 11. Juli bis 25. August.
Die Rückerstattung bei kostenloser Stornierung beinhaltet keine Bankgebühren.
11. ÄNDERUNG DER RESERVIERUNG
Um Ihre Reservierung zu ändern, kontaktieren Sie uns bitte unter bookings@abbarentalscorfu.com
Mietbedingungen für Motorräder
1. VORAUSSETZUNGEN
Für die Anmietung von Quads und Buggys ist ein PKW-Führerschein ab 24 Jahren erforderlich – unbegrenzter Hubraum, mindestens seit einem Jahr im Besitz.
Das Motorrad darf nur von einer in diesem Vertrag autorisierten Person benutzt oder gefahren werden.
2. ALTERSBESCHRÄNKUNG
Mopedführerschein (Kategorie AM) ab 18 Jahren – bis 50cc
Motorradführerschein (Kategorie A1) ab 18 Jahren – bis 125cc
Motorradführerschein (Kategorie A2) ab 20 Jahren – bis 400cc
Motorradführerschein (Kategorie A) ab 24 Jahren – unbegrenzter Hubraum
3. REGELN UND VERSTÖSSE
Fahren abseits der Straße & Bußgelder: Das Fahren abseits der Straße ist verboten. Alle Bußgelder und Verwaltungsstrafen gehen zu Lasten des Mieters.
Platter Reifen: Im Falle eines platten Reifens benachrichtigen Sie uns bitte so schnell wie möglich und vermeiden Sie es, das Motorrad zu bewegen, um den Reifen zu reparieren. Wenn der Kunde mit einem platten Reifen weiterfährt, muss er die Kosten für den Reifen und etwaige entstandene Schäden übernehmen.
Verstoß gegen Bedingungen: Jeder Verstoß gegen die oben genannten Bedingungen führt zur Beschlagnahmung des Fahrzeugs durch den Vermieter ohne Rückerstattung. Mit der Anmietung des Fahrzeugs erklären Sie, dass Sie die Bedingungen dieses Mietvertrags gelesen haben und für Schäden am Fahrzeug verantwortlich sind, die Sie verursacht haben. Im Falle eines Unfalls müssen Sie den genauen Betrag der Selbstbeteiligung zahlen, wenn Sie die Versicherung abgeschlossen haben; andernfalls müssen Sie die gesamten Kosten des Schadens tragen.
Verstöße: Der Kunde haftet für alle Park- und Verkehrsverstöße.
Inselbeschränkung: Es ist nicht erlaubt, den Roller von der Insel Korfu zu entfernen.
Unfälle: Unfälle müssen sofort gemeldet werden.
Rückgabezeit: Das Fahrzeug muss zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben werden.
Passagiere: Es ist verboten, mehr Passagiere als erlaubt zu befördern.
4. EXTRAS
Helme werden kostenlos mit dem Mietfahrzeug bereitgestellt.
Topcases sind im Preis inbegriffen.
Eine Straßenkarte der Insel wird kostenlos zur Verfügung gestellt.
5. VERSICHERUNG
Das Fahrzeug ist je nach Typ mit einer Vollkaskoversicherung und Selbstbeteiligung versichert.
6. VOLLKASKO-VERSICHERUNG
Diese umfasst:
a) Vollständige Deckung bei Körperverletzungen Dritter bis zu 440.000 €
b) Vollständige Deckung bei Sachschäden Dritter bis zu 88.000 €
c) Vollständige Deckung für Sachschäden am eigenen Motorrad bis zum Fahrzeugwert
d) Vollständige Deckung bei Diebstahl oder Brand des Motorrads bis zum Fahrzeugwert
e) Für Schäden am Motorrad des Mieters haftet der Kunde:
Gruppen A – C bis zu 250,00 €
Andere Gruppen bis zu den ersten 400,00 €
Quads bis zu den ersten 500,00 €
Buggys bis zu den ersten 1.000,00 €
7. STORNIERUNGSBEDINGUNGEN
Kostenlose Stornierung bis:
– 3 Tage vor dem Zeitraum vom 16. September bis 15. Juni
– 7 Tage vor dem Zeitraum vom 16. Juni bis 10. Juli und 26. August bis 15. September
– 14 Tage vor dem Zeitraum vom 11. Juli bis 25. August
Die Rückerstattung bei kostenloser Stornierung beinhaltet nicht die Bankprovision.